Brandaktuell

Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien 2011 | 17.März 2011

Neue Richtlinien für Förderungen

Förderanträge können ab sofort - teils befristet bis Ende des Jahres - gemäß den nun verbesserten Konditionen gestellt werden. Einen besonderen Anreiz zum zügigen Handeln bieten kurzfristige Bonusaktionen für thermische Solaranlagen, Heizkesselaustausch, Holzheizungen und Wärmepumpen. Neu in die KfW-Förderung aufgenommen werden große Wärmepumpen.

Gefördert werden soll damit die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien. Deshalb wurden laut BMU Veränderungen vorgenommen bei:

Solarkollektoren:

1. (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro/m2  bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro/m2.

2. Der bisher befristete Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel (Kesseltauschbonus) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 Euro (früher 400 Euro) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.

3. Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 Euro (früher 500 Euro) bis 30. Dezember 2011, danach 500 Euro.


II. Biomassekessel:

1. Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3, früher 50 mg/m3) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 Euro.

2. Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.


III. Wärmepumpen:

1. Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.

2. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (ehemals Wohnfläche, nun auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.


IV. KfW-Förderung:

1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
2. Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
3. Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.

Weitere Informationen zum Marktanreizprogramm 2011 erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie beim BINE Informationsdienst www.energiefoerderung.info in der Rubrik Förderprogramme des Bundes. Mehr zu den Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm für erneuerbare Wärme bietet das Bundesumweltministerium: http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47109/44790

Gerne beraten wir Sie individuell zu Förderungen und Zuschüssen.