Qualitätssicherung
"Baubegleitung durch Sachverständige" im Sinne der KfW-Förderbank
Die frühzeitige Einbeziehung eines Energieberaters vermeidet qualitative Mängel bei der Sanierung Ihres Gebäudes, sowohl bei der Sanierungsplanung als auch bei der -durchführung. Die Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige kann im Rahmen des CO2 Gebäudesanierungsprogramms bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit gefördert werden.
Folgende Maßnahmen können/sollten im Rahmen einer Baubegleitung berücksichtigt werden:
Detailplanung:
- Werkplanung
- Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes
- Konzept zur Wärmerückgewinnung
- Genauer Wärmebrückennachweis
- Gleichwertigkeitsnachweis zur DIN 4108-2
- Thermische Solarsimulation
- Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
- Dimensionierung der Lüftungsanlage
- Berechnungen zum hydraulischen Heizungsabgleich
- Auslegung des Heizungssystems (Vorgabe der Parameter in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf, Vergleich der Heizungsalternativen unter Beratung bei Wahl des Heizungssystems)
Ausschreibung:
Einholung von Angeboten (Ausschreibung), um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz).- Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
- Unterstützung bei der Angebotsauswertung
- Anfertigung eines Preisspiegels
- Erstellung eines Bauzeitenplans
Ausführung:
Prüfung der fachgerechten Ausführung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten.- Baustellenkoordination
- Baustellenbegehungen
- Baubegleitende Kostenkontrolle
Abnahme:
Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen.
Bewertung:
Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung, um sicherzustellen, dass die geplanten Ziele (z.B. Neubauniveau) erreicht wurden. Im Rahmen dieser Bewertung wird auch der Verwendungsnachweis für die KfW-Bank geführt.
Referenzen