Qualitätssicherung

"Baubegleitung durch Sachverständige" im Sinne der KfW-Förderbank

Die frühzeitige Einbeziehung eines Energieberaters vermeidet qualitative Mängel bei der Sanierung Ihres Gebäudes, sowohl bei der Sanierungsplanung als auch bei der -durchführung. Die Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige kann im Rahmen des CO2 Gebäudesanierungsprogramms bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit gefördert werden.
Folgende Maßnahmen können/sollten im Rahmen einer Baubegleitung berücksichtigt werden:

Detailplanung:

  • Werkplanung
  • Erstellung eines Luftdichtheitskonzeptes
  • Konzept zur Wärmerückgewinnung
  • Genauer Wärmebrückennachweis
  • Gleichwertigkeitsnachweis zur DIN 4108-2
  • Thermische Solarsimulation
  • Aufstellung eines Sanierungsablaufplans
  • Dimensionierung der Lüftungsanlage
  • Berechnungen zum hydraulischen Heizungsabgleich
  • Auslegung des Heizungssystems (Vorgabe der Parameter in Übereinstimmung mit dem Energiebedarf, Vergleich der Heizungsalternativen unter Beratung bei Wahl des Heizungssystems)

Ausschreibung:

Einholung von Angeboten (Ausschreibung), um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz).
  • Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung
  • Anfertigung eines Preisspiegels
  • Erstellung eines Bauzeitenplans

Ausführung:

Prüfung der fachgerechten Ausführung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten.
  • Baustellenkoordination
  • Baustellenbegehungen
  • Baubegleitende Kostenkontrolle

Abnahme:

Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen.

Bewertung:

Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung, um sicherzustellen, dass die geplanten Ziele (z.B. Neubauniveau) erreicht wurden. Im Rahmen dieser Bewertung wird auch der Verwendungsnachweis für die KfW-Bank geführt.

Referenzen