Energiesparberatung vor Ort

Ein lohnendes Angebot für Sie!

Gefördert wird Ihre Vor-Ort-Energieberatung, die sich umfassend auf den baulichen Wärmeschutz, die Wärmeerzeugung und -verteilung sowie die Warmwasserbereitung und Nutzung erneuerbarer Energien bezieht.

Die detaillierte und arbeitsaufwendige Beratung durch hochqualifizierte Spezialisten gibt es nicht umsonst. Da eine vernünftige und sparsame Energieverwendung auch im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, beteiligt sich der Staat mit einem Festbetrag an den Kosten für Ihre individuelle Beratung.

Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird als Festbetrag an den antragstellenden Berater als Projektförderung ausgezahlt. Er beträgt 300 EUR für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 360 EUR für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens jedoch 50% der Beratungskosten.

Gefördert werden können auch separate Thermografiegutachten oder die zusätzliche Integration von thermografischen Untersuchungsergebnissen in den Vor-Ort-Beratungsbericht.
Für die Integration von zusätzlichen Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein Bonus von 50 EUR gezahlt.

 

Die Energiesparberatung vor Ort umfasst folgende Leistungen:

  • Vor-Ort-Begehung und Datenaufnahme des Gebäudes
  • Feststellung des IST-Zustandes durch Auswertung und Berechnung der aufgenommen Daten
  • Erarbeitung eines individuellen Maßnahmenkataloges für Ihr Gebäude
  • Vorschläge für effiziente und umweltfreundliche Heizsysteme
  • Darstellung aller Fördermöglichkeiten
  • Berechnung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
  • Umfangreicher Beratungsbericht in verständlicher Form
  • Empfehlung für eine schrittweise oder komplette Sanierung
  • Ausführliches Abschlussgespräch vor Ort

Förderungsvoraussetzungen für Ihr Gebäude:

  • Es muss sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
  • Bis zum 31.12.1994 muss der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
  • Mindestens 50% der Gebäudefläche muss derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.

Weitergehende Informationen zur "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) finden Sie hier.

Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!

 

Referenzen

Kategorie: Vor-Ort-Beratung
03.Februar 2009

Energieberatung AllgäuVor-Ort-Beratung

Zwei-Familien-Haus, Baujahr 1960, Sanierung 2009

keenco3 beriet die Eigentümer des Wohnhauses in Kempten zur energetischen Situation ihres Bestandsgebäudes und zu technischen wie wirtschaftlichen Möglichkeiten zur energetischen Effizienzsteigerung.


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